Jugendschutz und Sicherheit

Jugendschutzinformationen


Jugendschutzgesetz Regeln

Alterskontrolle – Festivalbändchen (Gilt für das Open-Air)

Rot:
Für unter 16 jährige in Begleitung eines Sorgeberechtigten (Sb) oder
Erziehungsbeauftragten (Eb – Berechtigung ist nachzuweisen) – keine
Alkoholabgabe, Rauchen darf nicht gestattet werden, Anwesenheit bis Ende
der Veranstaltung möglich

Blau:
Für unter 18 jährige ohne Begleitung eines Eb oder Sb – Abgabe von Bier,
Wein u. Sekt möglich, Anwesenheit bis 24.00 Uhr möglich, Rauchen darf nicht
gestattet werden

Gelb:
Für unter 18 jährige in Begleitung eines Eb oder Sb – Abgabe von Bier, Wein u.
Sekt möglich, Anwesenheit bis Ende der Veranstaltung möglich, Rauchen darf
nicht gestattet werden

Grün:
Für über 18 jährige – keine Einschränkungen


Formular Erziehungsbeauftragung gemäß Jugendschutzgesetz


Sicherheitsinformationen und Einlassbedingungen
(Gilt für das Open-Air)

Verbotene Gegenstände auf dem Open-Air

Notausgänge auf dem Open-Air