Jugendschutz und Sicherheit
Jugendschutzinformationen

Jugendschutzgesetz Regeln
Alterskontrolle – Festivalbändchen (Gilt für das Open-Air)
Rot:
Für unter 16 jährige in Begleitung eines Sorgeberechtigten (Sb) oder
Erziehungsbeauftragten (Eb – Berechtigung ist nachzuweisen) – keine
Alkoholabgabe, Rauchen darf nicht gestattet werden, Anwesenheit bis Ende
der Veranstaltung möglich
Blau:
Für unter 18 jährige ohne Begleitung eines Eb oder Sb – Abgabe von Bier,
Wein u. Sekt möglich, Anwesenheit bis 24.00 Uhr möglich, Rauchen darf nicht
gestattet werden
Gelb:
Für unter 18 jährige in Begleitung eines Eb oder Sb – Abgabe von Bier, Wein u.
Sekt möglich, Anwesenheit bis Ende der Veranstaltung möglich, Rauchen darf
nicht gestattet werden
Grün:
Für über 18 jährige – keine Einschränkungen
Formular Erziehungsbeauftragung gemäß Jugendschutzgesetz
Sicherheitsinformationen und Einlassbedingungen
(Gilt für das Open-Air)
Verbotene Gegenstände auf dem Open-Air

Notausgänge auf dem Open-Air
